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   LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09   

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https://dejure.org/2011,121577
LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09 (https://dejure.org/2011,121577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09 (https://dejure.org/2011,121577)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. November 2011 - L 5 KR 1855/09 (https://dejure.org/2011,121577)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Sie hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG vom 11.03.2009 (B 12 R 11/07 R) die Auffassung vertreten, die Beklagte habe nicht dem Ermittlungsumfang des § 7a SGB IV entsprochen.

    Das Bundessozialgericht habe in einer ähnlichen Konstellation (vgl. das Urteil vom 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R - nach Juris) ebenfalls eine verbindliche Feststellung der Versicherungspflicht verneint und festgestellt, die angegriffenen Verwaltungsakte beschränkten sich nach Einleitungssatz und Begründung auf die Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R - Rdnr. 12, nach Juris).

    In Verfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status Beschäftigter bzw. selbständig Erwerbstätiger kann im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R - und v. 4.6.2009, - B 12 R 6/08 R -, dazu noch im Folgenden) eine gem. § 96 Abs. 1 SGG zu behandelnde Abänderung des Verwaltungsakts nach Auffassung des Senats auch darin liegen, dass die Behörde einen Statusfeststellungsbescheid, dessen Regelung (Verfügungssatz) sich in rechtlich nicht zulässiger Weise auf einzelne, für sich allein nicht regelbare Regelungselemente des Verfahrensgegenstandes - namentlich die isolierte Feststellung einer abhängigen Beschäftigung -, beschränkt oder nach Auffassung der Behörde zu beschränken scheint, durch entsprechende Ergänzungsbescheide, ggf. vorsorglich, um die fehlenden Regelungselemente - die Feststellung der Sozialversicherungspflicht zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung - zur rechtlich zulässigen ,,Vollregelung" vervollständigt.

    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 4.6.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R -).

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Das Bundessozialgericht habe in einer ähnlichen Konstellation (vgl. das Urteil vom 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R - nach Juris) ebenfalls eine verbindliche Feststellung der Versicherungspflicht verneint und festgestellt, die angegriffenen Verwaltungsakte beschränkten sich nach Einleitungssatz und Begründung auf die Feststellung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung (BSG, Urteil vom 11.03.2009, B 12 R 11/07 R - Rdnr. 12, nach Juris).

    In Verfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status Beschäftigter bzw. selbständig Erwerbstätiger kann im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R - und v. 4.6.2009, - B 12 R 6/08 R -, dazu noch im Folgenden) eine gem. § 96 Abs. 1 SGG zu behandelnde Abänderung des Verwaltungsakts nach Auffassung des Senats auch darin liegen, dass die Behörde einen Statusfeststellungsbescheid, dessen Regelung (Verfügungssatz) sich in rechtlich nicht zulässiger Weise auf einzelne, für sich allein nicht regelbare Regelungselemente des Verfahrensgegenstandes - namentlich die isolierte Feststellung einer abhängigen Beschäftigung -, beschränkt oder nach Auffassung der Behörde zu beschränken scheint, durch entsprechende Ergänzungsbescheide, ggf. vorsorglich, um die fehlenden Regelungselemente - die Feststellung der Sozialversicherungspflicht zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung - zur rechtlich zulässigen ,,Vollregelung" vervollständigt.

    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.3.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 4.6.2009, - B 12 R 6/08 R -).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1; BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -, veröffentlicht in Juris).

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. BSG, Urteile vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R -, veröffentlicht in Juris).

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (vgl. BSG, Urteile vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - vom 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R -, veröffentlicht in Juris).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (siehe zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschluss vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Auch dies hat das BSG bereits entschieden (BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72

    Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Ein wesentliches Merkmal für eine Eingliederung ist auch der Umstand, dass die Beigeladene zu 1 ihre Tätigkeit nicht ausführen konnte, ohne die Einrichtungen des Einsatzgeschäftes zu benutzen (vgl. BSG, Urteil vom 22.11.1973 - 12 RK 17/72 - veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1; BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Erforderlich ist insbesondere eine Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter ein Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers (BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 1; BSG, Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R -, veröffentlicht in Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09
    Zur Ergänzung einer Statusentscheidung hat der Senat bereits im Urteil vom 08.06.2011 - L 5 R 4078/10 ausgeführt: Gem. § 96 Abs. 1 SGG (i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG) wird nach Klagerhebung bzw. Berufungseinlegung ein neuer Verwaltungsakt (nur) dann, Gegenstand des Klage- bzw. Berufungsverfahrens, wenn er nach Erlass des Widerspruchsbescheids ergangen ist und den angefochtenen Verwaltungsakt abändert oder ersetzt.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2014 - L 4 R 2204/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einheitliche Kostenentscheidung -

    Gegen dieses Urteil legte die Beklagte zum Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) Berufung ein (L 5 KR 1855/09).

    Hinsichtlich eines Auftragnehmers entschied das LSG mit Urteil vom 23. November 2011 (L 5 KR 1855/09; nicht veröffentlicht), es hob das der Klage der Klägerin stattgebende Urteil des SG vom 12. Oktober 2012 (S 9 KR 742/10) auf und wies die Klage der Klägerin ab.

    Die Klägerin vertrat die Auffassung, die Rücknahme im Verfahren L 5 KR 1855/09 sei nicht deshalb erfolgt, weil die Berufungssumme nicht erreicht gewesen wäre, sondern wegen offensichtlicher Unbegründetheit.

    Die Umstände sprächen gestützt auf das Urteil des LSG vom 23. November 2011 (L 5 KR 1855/09) mehr für eine abhängige Beschäftigung der Beigeladenen als dagegen.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2014 - L 5 R 4728/12
    Für Promotoren, die in Warenhäusern zum Verkauf von Mobilfunkgeräten eingesetzt waren, hat das LSG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 06.09.2007 - L 16 (14) R 102/05) ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angenommen, ebenso der Senat im Urt. v. 23.11.2011 (L 5 KR 1855/09) im Falle einer Vorführdame für Kochtöpfe und Pfannen in Warenhäusern, im Beschl. v. 10.01.2013 (L 5 KR 15/11) bei einer Promoterin für Milchprodukte im Lebensmitteleinzelhandel sowie im Urt. v. 20.03.2013 (L 5 R 1385/12) im Fall eines Shop-in-Shop-Verkäufers.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1385/12
    Für Promotoren, die in Warenhäusern zum Verkauf von Mobilfunkgeräten eingesetzt waren, hat das LSG NRW Urt. v. 06.09.2007 - L 16 (14) R 102/05 ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angenommen, ebenso der Senat im Urt. v. 23.11.2011 - L 5 KR 1855/09 im Falle einer Vorführdame für Kochtöpfe und Pfannen in Warenhäusern und im Beschl. v. 10.1.2013 - L 5 KR 15/11 (NZB anhängig unter dem Az.: B 12 R 6/13 B) bei einer Werbedame für Milchprodukte im Lebensmitteleinzelhandel.
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